Fahrgastrechte

Leider läuft nicht immer alles rund. Kommt ein Zug viel zu spät oder fällt eine Verbindung gar völlig aus, ist das für alle sehr ärgerlich. Seit 2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland einheitliche Fahrgastrechte. Nach der EU-Verordnung Nr.782/2021 vom 29.04.2021 hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung.

Wichtige Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in den metronom Tarifbestimmungen.

Um deine Ansprüche geltend zu machen, nutze bitte das Fahrgastrechte-Formular.


SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.

Sollten wir uns einmal nicht einig werden, hast du die Möglichkeit, dich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Wir sind Mitglied bei SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., die du unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung unseres Konfliktes einbeziehen kannst.

Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Bürgertelefon: + 49 228 30795 - 400
Website: www.eba.bund.de


GVH Garantie: Garantiert pünktlich und sauber

Wenn Sie mit Bussen und Bahnen im GVH unterwegs sind, werden Sie pünktlich ankommen und saubere Fahrzeuge vorfinden. Das garantieren Ihnen die Verkehrsunternehmen im GVH. Informieren Sie sich hier über unsere Garantiebedingungen und das richtige Vorgehen im Garantiefall.

VBN-Mobilitätsgarantie

Verspätung? Geld zurück!

Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular beantragen.


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