Dein gutes Recht bei uns
Hier informieren wir Dich über deine Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Es kann leider mal vorkommen, dass nicht alles glatt läuft: Wenn ein Zug stark verspätet ist oder eine Verbindung komplett ausfällt, ist das für uns alle ärgerlich. Im Fall von Zugverspätungen sowie Ausfall und Versäumnis von Zügen gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland und Europa einheitliche Fahrgastrechte. Nach der Verordnung (EU) 2021/782 besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung. Sie garantieren allen Passagieren gleiche Rechte in allen Zügen (S-Bahn, Regionalzüge, Fernverkehr). Die Fahrgastrechte greifen auch bei Buchung einer Reisekette aus mehreren Zügen, unabhängig davon, ob diese von metronom oder einem anderen Eisenbahnunternehmen betrieben werden.
Alle wichtigen Infos zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in unseren ↗Tarifbestimmungen oder unter ↗www.fahrgastrechte.info.
Um deine Ansprüche geltend zu machen, nutze bitte das ↗Fahrgastrechte-Formular. Bitte denke auch daran für Entschädigungen die Originalfahrkarte oder eine Kopie deiner Fahrkarte-/Zeitkarte, sowie für Erstattungen (z.B. bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise, bei Reservierungen und Fahrradkarten, die aufgrund von Verspätung nicht genutzt werden konnten oder bei erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges, eines anderen Verkehrsmittels oder Übernachtungen) die Originalbelege mit zusenden. Das beschleunigt die Bearbeitung der Vorgänge erheblich.
Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Abwicklung der Entschädigungsansprüche ein einheitliches Verfahren der DB gemeinsam mit den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland existiert – und dazu gehören auch wir. Das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) ist dabei der zentrale Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge.
Du kannst dein Formular gerne über unser Webformular einreichen oder direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Wir weisen darauf hin, dass wir die Vorgänge lediglich an das Servicecenter Fahrgastrechte weiterleiten. Die Bearbeitung inklusive Korrespondenz und eventueller Auszahlung erfolgt, unseren Datenschutzbestimmungen entsprechend, ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz findest du ↗in unserer Datenschutzerklärung.
Anträge auf Fahrpreisentschädigung
Anträge auf eine Fahrpreisentschädigung aufgrund von Ausfall, Verspätung von Zügen oder resultierendem Anschlussversäumnis sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten „Fahrgastrechte- Formular“ und beigefügten Originalbelegen bei folgender Stelle einzureichen: Servicecenter Fahrgastrechte | 60647 Frankfurt am Main
Hast du Fahrscheine über das Kundenkonto der DB erworben, kannst du deine Fahrgastrechte auch online auf bahn.de oder in der App DB-Navigator geltend machen.
Nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn
Tel.: 0228 30795-400
Online-Beschwerdeformular unter: ↗www.eba.bund.de
Sollten wir uns einmal nicht einig werden, hast du die Möglichkeit, dich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Wir sind Mitglied bei SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., die du unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung unseres Konfliktes einbeziehen kannst.
Nahverkehr-Schlichtungsstelle (SNUB):
Postfach 6025 | 30060 Hannover
E-Mail: kontakt@nahverkehr-snub.de