Fahrpreisnacherhebung: das erhöhte Beförderungsentgelt

Du kaufst eine Fahrkarte nicht für die Kontrolle – sondern für die Fahrt mit dem Zug

Ohne gültige Fahrkarte mitzufahren, macht es teuer für alle. Reisende, die bei Antritt der Fahrt keine gültige Fahrkarte besitzen, sind zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 5 EVO). Das beträgt das Doppelte des normalen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens aber 60 Euro.

Der Betrieb einer Eisenbahn kostet sehr viel Geld. Gehälter der Mitarbeiter, Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für die Fahrzeuge, Trassengebühren und Stationsnutzungsentgelte, Reinigung, Sicherheit oder Informationsmaterialien müssen bezahlt werden. Durch den Verkauf von Fahrkarten können wir diese Kosten nur zu ca. 30 % decken. Der Rest wird vom Land Niedersachsen bezuschusst. Jede nicht gekaufte Fahrkarte erhöht also den Anteil notwendiger Steuermittel – und kostet am Ende unser aller Geld.

Bei Fragen zur Fahrpreisnacherhebung, wenn du widersprechen möchtest oder deine Zeitkarte nachträglich online vorlegen willst, nutze bitte das unten stehende Formular.

Unser Tipp: Eine Fahrkarte ist deutlich günstiger als eine Tankfüllung oder das "erhöhte Beförderungsentgelt".


Kontaktformular Fahrpreisnacherhebung

Du hast eine Fahrpreisnacherhebung erhalten und hast dazu Rückfragen oder möchtest dieser widersprechen? Dann nutze folgendes Formular, um uns deinen Sachverhalt darzulegen. Ergänzende Belege kannst du online ebenfalls einreichen. Bitte beachte, für jede erhaltene Fahrpreisnacherhebung dieses Formular einzeln auszufüllen.

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