Fahrgastrechte

Leider läuft nicht immer alles rund. Kommt ein Zug viel zu spät oder fällt eine Verbindung gar völlig aus, ist das für alle sehr ärgerlich. Seit 2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland einheitliche Fahrgastrechte. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung.

Wichtige Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in den metronom Tarifbestimmungen.

Um deine Ansprüche geltend zu machen, nutze bitte das Fahrgastrechte-Formular.


SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.

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Sollten wir uns einmal nicht einig werden, hast du die Möglichkeit, dich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Wir sind Mitglied bei SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., die du unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung unseres Konfliktes einbeziehen kannst.


Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Tel.:+49 (0)228 30795-400
Fax: +49 (0)228 30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
www.eba.bund.de

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