Sicher Zug fahren: Bei uns gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht
In all unseren Zügen besteht nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht.
Diese FFP2-Maskenpflicht gilt für Personen ab 14 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 13 Jahren (bis zum 14. Geburtstag) genügt weiterhin eine OP-Maske. Kleinkinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr wurde inzwischen in ganz Norddeutschland aufgehoben. Das heißt: Als Fahrgast müssen Sie Ihren Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachweisen.