Fragen und Antworten
Das Wichtigste in Kürze
metronom bietet eigene Tagestickets an. Die metronom Tagestickets sind auf dem gesamten Streckennetz und in allen Zügen (ME, MEr) der metronom Eisenbahngesellschaft mbH gültig. Genutzt werden kann das metronom Tagesticket montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen bereits ab 0.00 Uhr für beliebig viele Fahrten bis Betriebsschluss.
In den metronom Zügen gelten außerdem (bis auf wenige Ausnahmen) alle Fahrkarten der Deutschen Bahn AG. Für Fahrten innerhalb der Verkehrsverbünde HVV, GVH, VBN und VSN gilt der jeweilige Verbundtarif.
Fahrkarten für die metronom Züge können in unseren Servicecentern und an unseren Fahrkartenautomaten gekauft werden. Auch im metronom Zug können, sofern es der Tarif zulässt, Fahrkarten zum Bordpreis erworben werden. Verbundfahrkarten können nicht im Zug gelöst werden.
Die erworbenen Fahrkarten der Deutschen Bahn AG und der Verkehrsverbünde gelten bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls für Fahrten im metronom.
Ja, in den metronom Zügen gelten diese Pauschalangebote der Deutschen Bahn AG.
Ja, jeweils im vollen Rabattumfang 25 %, 50 % und 100 %.
An unseren Automaten erhalten Fahrgäste neben den metronom Tagestickets auch Verbundfahrkarten (HVV, VBN, GVH und VSN), DB-Pauschaltickets wie das "Schönes-Wochenende-Ticket", das "Quer-durchs-Land-Ticket" oder das "Niedersachsen-Ticket", sowie Nahverkehrsfahrkarten für alle Zugverbindungen in Niedersachsen und die wichtigsten Reiseziele außerhalb der Landesgrenzen.
Liegt eine technische Störung am metronom Fahrkartenautomaten vor und Fahrgäste können keine Fahrkarte an einem anderen Fahrkartenautomaten erwerben, sollten Automatennummer, Automatenstandort und Zeit der Störung notieret werden. Nach dem Betreten des Zuges sollten sich die Fahrgäste unaufgefordert bei unseren Fahrgastbetreuern mit dem Hinweis der Störung melden. Da das metronom Personal zu diesem Zeitpunkt die Störung nicht überprüfen kann, wird vom Fahrgastbetreuer entweder eine Fahrkarte zum Bordpreis verkauft oder ein Beleg über das erhöhte Beförderungsentgelt (Fahrpreisnacherhebung) ausgestellt.
Die metronom Eisenbahngesellschaft mbH prüft den gemeldeten technischen Defekt. War der metronom Fahrkartenautomat nachweislich technisch gestört, reduziert metronom das erhöhte Beförderungsentgelt auf den Fahrpreis.
Das Fahrgeld sollte passend bereit gehalten werden. Je nachdem, ob ein Automat noch genügend Wechselgeld zur Verfügung hat, wird ein Geldschein als Zahlungsmittel angenommen oder nicht. Ist die Bezahlung mit einem Geldschein nicht mehr möglich, erscheint im Display des Automaten das Symbol für Geldscheine durchgestrichen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Tickets mit einem niedrigen Geldwert nicht mit großen Geldscheinen bezahlt werden können, da der Automat nur Münzen herausgeben kann und die Kapazität des jeweiligen Automaten begrenzt ist. Nimmt ein Automat Geldscheine nicht mehr an, gilt er folglich nicht als defekt. Kunden haben alternativ immer noch die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen.
Sollten Sie im Zug eine Fahrpreisnacherhebung erhalten haben, müssen Sie den Betrag innerhalb der tariflich festgelegten Zahlungsfrist auf das angegebene Konto überweisen. Der erhöhte Fahrpreis wird ermäßigt, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist bei einem metronom Servicecenter oder an einem DB Reisezentrum entlang der metronom Strecken nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen, personenbezogenen Zeitfahrkarte waren. Widersprüche können an die auf der Fahrpreisnacherhebung angegebene Stelle gerichtet werden.
Wehrdienstleistende mit einem gültigen Berechtigungsausweis in Verbindung mit einem gültigen Truppenausweis haben für die Fahrt zwischen Wohnort und Dienstort in metronom Zügen Freifahrt in der 2. Wagenklasse. Wie bisher gilt dies nicht für Fahrten, die innerhalb der Verkehrsverbünde beginnen und enden.
Ja, sofern ein Vertrag über den Erwerb und die Nutzung des Semestertickets des jeweiligen AStA mit der metronom Eisenbahngesellschaft mbH geschlossen worden ist. Die Semestertickets der Verkehrsverbünde (HVV, GVH, VBN) sind ebenfalls im metronom gültig, jedoch nur auf den angegebenen Streckenabschnitten.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert. Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre ohne Begleitung werden zum halben Normalpreis befördert.
Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartners unentgeltlich befördert, wenn diese Fahrkarten zum Normalpreis erworben haben und die Anzahl der Kinder vor Fahrtantritt auf der Fahrkarte vermerkt wurde. Bei Fahrkartenkauf im Zug kann diese Familienkinderregelung nicht angewendet werden.
Die Familienkinderregelung kann bei Fahrkarten-Sonderangeboten abweichen. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Sonderangebots.
Die Mitnahme von Kindern beim metronom Tagesticket Gruppe, beim Niedersachsen-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket und beim Quer-durchs-Land-Ticket ist folgendermaßen geregelt: Eltern und/oder Großeltern (maximal zwei Erwachsene) können das Ticket mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren nutzen. Möglich wäre z. B. folgende Konstellation: Vater, Großmutter und beliebig viele eigene Familienkinder bis einschließlich 14 Jahre. Bei einer weiteren Person über 14 Jahren oder einem zusätzlich mitgeführten Hund wäre ein weiteres Ticket erforderlich.
Für die Tageskarten der Verkehrsverbünde gelten gesonderte Regelungen.
Neben dem üblichen Handgepäck darf jeder Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände und Gebinde (z. B. Koffer, Kartons, Fässer, Getränkekästen etc.), die - ohne Handgepäck zu sein - von einer Person getragen werden können. Die mitgeführten Sachen sind vorrangig an den eigens hierfür gekennzeichneten Stellen unterzubringen. Platz für sperrige Gegenstände finden Sie jeweils in den Ein- und Ausgangsbereichen der Großraumabteile.
Im metronom dürfen keine alkoholhaltigen Getränke konsumiert oder in geöffneten - insbesondere nicht wieder verschließbaren - Behältnissen mitgeführt werden (Alkoholkonsumverbot). Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 € zu zahlen.
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tiertransportboxen) vergleichbar wie Handgepäck untergebracht sind, können kostenfrei mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Reisende und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich.
Hunde, die aufgrund ihrer Größe nicht in einer Transportbox untergebracht werden können, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Sie benötigen eine Fahrkarte zum halben Preis bzw. gelten bei der Mitreise auf dem metronom Tagesticket Gruppe, dem Niedersachsen-Ticket, dem Schönes-Wochenende-Ticket und dem Quer-durchs-Land-Ticket als eine erwachsene Person. Gefährliche Hunde dürfen, gemäß den in den Bundesländern geltenden Bestimmungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden, nicht mitreisen.