Stellungnahme von metronom zu Wochenblatt-Veröffentlichungen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)
Zum Schutz unserer Fahrgastbetreuer, die in den letzten Wochen aufgrund der Presseberichte massiv in teilweise unsachliche Wortgefechte mit Fahrgästen verwickelt werden, möchte metronom Stellung beziehen zu den jüngst erschienenen, mehr oder weniger detailliert recherchierten Beiträgen.
Welcher Umgang mit unseren Fahrgästen, mit den tariflichen Vorgaben und – wohlgemerkt – auch mit Steuergeldern wird uns bzw. unseren Mitarbeitern auf den Zügen in den zahlreichen Zeitungsartikeln nahegelegt?
Uns ist bewusst, dass die meisten unserer Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte unterwegs sind. Es kommt allerdings auch vor, dass in unseren Zügen Fahrgäste angetroffen werden, die – absichtlich oder unabsichtlich – keine bzw. keine gültige Fahrkarte vorweisen können.
Wenn es darum geht, geübte und gelegentlich Fahrende zu unterscheiden, soll sich unser Zugpersonal, so lautet zumindest die Intention der Pressebeiträge, auf die Aussage des Fahrgastes verlassen. Hierzu möchten wir von einer Beobachtung erzählen, die übrigens von Fahrgästen gemacht wurde: Zwei junge Frauen saßen außerhalb des Großbereichs im metronom mit HVV-Tickets für den Großbereich und hatten somit keine ausreichenden Fahrkarten. Der Fahrgastbetreuer teilte mit, dass er deshalb eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen muss. Daraufhin flossen Tränen, letztendlich mischten sich Umsitzende ein und baten darum, doch Nachsicht zu üben. Der Fahrgastbetreuer ließ sich erweichen und Gnade vor Recht ergehen. Am nächsten Tag berichteten die Fahrgäste, die sich für die jungen Frauen eingesetzt hatten, dass eine der beiden sich, kurz nachdem der Fahrgastbetreuer den Wagen verlassen hatte, die Hände gerieben und gesagt hatte „Das klappt fast immer!“. Die Fahrgäste selbst waren erschrocken über eine solche Dreistigkeit.
Fakt ist: Der Fahrgastbetreuer im Zug kann bezüglich Kulanz keine Vorentscheidung treffen. Er muss seine Entscheidung aufgrund der tariflichen Vorgaben treffen. In einzelnen Fällen sind im Nachgang sicher Kulanzentscheidungen möglich. So kann z. B. bei Vorliegen eines teilgültigen HVV-Tickets im Nachhinein eine Reduzierung auf 15 EUR erfolgen.
Schwierig ist bei der nachträglichen Prüfung die Beweislage, wenn angegeben wird, dass ein falsches Ticket ausgestellt wurde. Grundsätzlich ist der Fahrgast in der Pflicht, sich zu vergewissern, ob die ausgestellte Fahrkarte für die von ihm gewünschte Fahrstrecke gültig ist. In seltenen Fällen nachweislicher Falschausstellung der Fahrkarte durch eine HVV-Verkaufsstelle wird die Fahrpreisnacherhebung im Nachhinein auf den Fahrpreis ermäßigt bzw., je nach Sachlage, eingestellt.
Mit Nachdruck betonen wir, dass mit der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts durch unsere Fahrgastbetreuer keinerlei persönliche oder gar finanzielle Vorteile für diese verbunden sind.
Wenn ein Fahrgast vor Fahrtantritt irrtümlich eine falsche Fahrkarte gelöst hat, kann von keinem Mitarbeiter im Zug eine Erstattung vorgenommen werden, unabhängig vom Eisenbahnverkehrsunternehmen.
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Der metronom - Engagiert in Bewegung
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